Familienrecht Ratgeber· 8 Min.·5. Februar 2026

    Häusliche Gewalt. Schutz durch das Gewaltschutzgesetz

    Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

    Sofortmaßnahmen: In Gefahrensituationen

    Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110. Die Polizei kann eine sofortige Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot von in der Regel 10 Tagen aussprechen. Diese Zeit nutzen Sie für eine zivilrechtliche Schutzanordnung.

    Schutz durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

    Das Familiengericht kann auf Antrag Schutzanordnungen erlassen. Auch ohne dass Strafanzeige erstattet wurde oder ein Strafverfahren läuft. Voraussetzung ist eine vorsätzliche, widerrechtliche Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder eine ernsthafte Drohung damit (§ 1 GewSchG).

    Welche Anordnungen sind möglich?

    • Verbot, die Wohnung des Opfers zu betreten.
    • Verbot, sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten.
    • Verbot, Kontakt aufzunehmen (Telefon, E-Mail, Messenger, soziale Medien).
    • Verbot, Zusammentreffen herbeizuführen.
    • Befristung üblicherweise auf 6 Monate, verlängerbar.

    Wohnungszuweisung (§ 2 GewSchG)

    Lebten Sie mit dem Täter zusammen, können Sie die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung beantragen. Unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer ist. Bei Ehe gilt zusätzlich § 1361b BGB.

    Einstweilige Anordnung: Schutz binnen Tagen

    Schutzanordnungen werden meist im Wege der einstweiligen Anordnung erlassen. Oft ohne mündliche Verhandlung und innerhalb weniger Tage. Bei Verstoß droht dem Täter eine Strafe nach § 4 GewSchG (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe).

    Welche Beweise helfen?

    • Ärztliches Attest unmittelbar nach dem Vorfall.
    • Fotos von Verletzungen und Beschädigungen.
    • Screenshots bedrohender Nachrichten.
    • Zeugen (Nachbarn, Freunde, Polizei).
    • Eigenes Gedächtnisprotokoll mit Datum und Uhrzeit.

    Begleitende Maßnahmen

    Wenden Sie sich parallel an Frauenhäuser, Männerschutzwohnungen, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (08000 116 016) oder Beratungsstellen wie den Weißen Ring. Bei Kindern im Haushalt sollte das Jugendamt eingeschaltet werden.

    Sie sind von häuslicher Gewalt betroffen? Rechtsanwalt Perperidis beantragt schnell und diskret den Schutz, der Ihnen zusteht.

    Häufige Fragen

    Weiterführende Fragen

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