Familienrecht Ratgeber· 7 Min.·20. Januar 2026

    Sorgerecht für unverheiratete Eltern. Was Mütter und Väter wissen müssen

    Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

    Die gesetzliche Ausgangslage (§ 1626a BGB)

    Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter zunächst die alleinige elterliche Sorge. Der Vater erhält das Sorgerecht erst durch eine gemeinsame Sorgeerklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Entscheidung.

    Weg 1: Gemeinsame Sorgeerklärung

    Die Sorgeerklärung kann beim Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden. Kostenlos beim Jugendamt. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Die Erklärung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.

    Weg 2: Gerichtliches Verfahren

    Verweigert die Mutter die Zustimmung, kann der Vater beim Familiengericht die Übertragung der gemeinsamen Sorge beantragen. Das Gericht entscheidet, wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht (vereinfachtes Verfahren nach § 155a FamFG).

    Wann kommt alleiniges Sorgerecht in Betracht?

    • Gravierende Kommunikationsstörung der Eltern, die das Kindeswohl gefährdet.
    • Gewalt, Drogenmissbrauch oder Vernachlässigung.
    • Dauerhafte Ortsabwesenheit oder fehlende Erreichbarkeit eines Elternteils.
    • Schwerwiegender Loyalitätskonflikt für das Kind.

    Was umfasst das Sorgerecht?

    Personensorge (Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung) und Vermögenssorge. Davon zu unterscheiden ist das Umgangsrecht, das auch ohne Sorgerecht besteht.

    Streit um das Sorgerecht? Rechtsanwalt Perperidis vertritt Sie sachlich und konsequent vor dem Familiengericht.

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