Strafverteidiger Christos Perperidis im Gerichtssaal – Anwaltskanzlei CP München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf
    Schwerpunkt Strafrecht

    Strafverteidigung mit Klarheit und Haltung

    Wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, ist frühes und überlegtes Handeln entscheidend. Anwaltskanzlei CP begleitet Mandanten in München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf mit persönlicher Betreuung, diskreter Kommunikation und einer klaren Verteidigungsstrategie.

    Im Strafrecht kommt es nicht nur auf juristisches Wissen an, sondern auch auf Ruhe, Präzision und den richtigen Zeitpunkt. Wer früh Klarheit gewinnt, vermeidet unnötige Fehler und schafft die Grundlage für eine strukturierte Verteidigung.

    Strafverteidigung München

    Warum frühes Handeln im Strafrecht entscheidend ist

    Im Strafrecht entscheiden die ersten Tage über den Ausgang eines Verfahrens. Ob Vorladung durch die Polizei München, ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder eine Hausdurchsuchung – wer früh einen erfahrenen Strafverteidiger einschaltet, schützt seine Rechte am wirksamsten.

    Rechtsanwalt Christos Perperidis analysiert jeden Fall individuell. Das Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder das bestmögliche Ergebnis. Akteneinsicht, strategische Verteidigung und absolute Diskretion sind dabei die Grundlage.

    Keine Aussage ohne Anwalt

    Schweigen Sie bei jeder polizeilichen Befragung. Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger vor jedem Termin.

    Akteneinsicht als Grundlage

    Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte ist keine wirksame Verteidigung möglich. Wir beantragen sofort Einsicht.

    Maßgeschneiderte Strategie

    Jede Verteidigung wird individuell auf Ihren Fall, die Beweislage und die Verfahrenssituation zugeschnitten.

    Verteidigung in jeder Phase

    Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision – durchgängige Vertretung ohne Brüche.

    Mandate & Delikte

    In diesen Fällen verteidigen wir Sie

    Anwaltskanzlei CP verteidigt Mandanten in München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf bei einer Vielzahl strafrechtlicher Vorwürfe – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

    Vorladung als Beschuldigter

    Polizeiliche Vorladung in München oder Nürnberg erhalten? Keine Aussage ohne Ihren Strafverteidiger.

    Ermittlungsverfahren

    Wenn die Staatsanwaltschaft München oder Nürnberg ermittelt: Frühzeitige Akteneinsicht und strategische Verteidigung.

    Hausdurchsuchung & Beschlagnahme

    Bei Durchsuchungen zählt sofortige anwaltliche Präsenz. Wir prüfen den Beschluss und sichern Ihre Rechte.

    Körperverletzung

    Differenzierte Verteidigung bei Vorwürfen der einfachen und gefährlichen Körperverletzung – mit klarer Strategie.

    Betrug, Untreue, Diebstahl

    Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe erfordern präzise Analyse der Beweislage und erfahrene Verteidigung.

    Strafbefehl

    Ein Strafbefehl ist bereits eine Verurteilung. Innerhalb von zwei Wochen muss Einspruch eingelegt werden.

    Verkehrsstrafrecht

    Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Nötigung – Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis und Abwendung strafrechtlicher Folgen.

    Jugendstrafrecht

    Besondere Verfahrensregeln für Jugendliche und Heranwachsende erfordern spezialisierte Verteidigung.

    Vorladung erhalten? Ermittlungsverfahren läuft? Jetzt handeln.

    Verteidigungsprozess

    Wie Ihre Strafverteidigung abläuft

    01

    Vertrauliches Erstgespräch

    Schildern Sie Ihre Situation – persönlich in München oder Nürnberg, telefonisch oder per Videocall. Alles bleibt vertraulich.

    02

    Akteneinsicht beantragen

    Wir fordern die vollständige Ermittlungsakte an und analysieren Beweismittel, Zeugenaussagen und die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden.

    03

    Strategie festlegen

    Auf Basis der Aktenlage entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – offensiv oder defensiv, je nach Situation.

    04

    Konsequent vertreten

    Von der Stellungnahme im Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision – durchgehende persönliche Vertretung.

    Standorte

    Strafverteidigung in München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf

    Strafverteidiger München

    Als Strafverteidiger in München vertritt Rechtsanwalt Christos Perperidis Mandanten vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I und II sowie dem Oberlandesgericht München. Die Kanzlei liegt zentral in Schwabing – persönliche Termine sind kurzfristig möglich.

    Ainmillerstr. 34 Rgb., 80801 München

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    Strafverteidiger Nürnberg

    Am Kanzleistandort Nürnberg vertreten wir Mandanten vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und Gerichten in ganz Mittelfranken. Regionale Kenntnis der Gerichtslandschaft stärkt Ihre Verteidigung vor Ort.

    Obere Kanalstr. 5, 90429 Nürnberg

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    Strafrecht Berlin

    Unterstützung auch für Mandanten aus Berlin – bundesweite Vertretung vor allen Berliner Gerichten.

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    Strafrecht Stuttgart

    Anwaltliche Begleitung auch für Mandanten aus Stuttgart – persönlich und vor Stuttgarter Gerichten.

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    Strafrecht Düsseldorf

    Vertretung auch für Mandanten aus Düsseldorf – diskret, strategisch und vor Ort am Gericht.

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    Häufige Verfahren

    Diese Verfahren begleiten wir am häufigsten.

    Strafverfahren folgen einem festen prozessualen Ablauf. Wer weiß, an welcher Stelle er steht und welche Rechte die Strafprozessordnung einräumt, kann früh Einfluss nehmen. Nachstehend die Konstellationen, in denen Mandanten uns am häufigsten kontaktieren – jeweils mit vertiefenden Ratgeber-Beiträgen.

    Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft

    Die Vorladung ist meist das erste sichtbare Zeichen eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Als Beschuldigter müssen Sie nach § 163a StPO weder erscheinen noch aussagen – anders als Zeugen, die einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nachkommen müssen.

    Wir melden uns als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht nach § 147 StPO und entscheiden erst nach Aktenkenntnis, ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist. Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum korrigieren.

    Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

    Durchsuchungen beim Beschuldigten (§ 102 StPO) und bei Dritten (§ 103 StPO) setzen grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus (§ 105 StPO). Nur bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft selbst anordnen – ein häufiger Angriffspunkt der Verteidigung.

    Wichtig ist das Verhalten vor Ort: keine Aussagen, Widerspruch gegen die Sicherstellung erklären, ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände nach § 107 StPO verlangen und sofort anwaltliche Hilfe hinzuziehen.

    Ermittlungsverfahren und Akteneinsicht

    Im Ermittlungsverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung – etwa nach §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO. Genau hier ist der Einfluss der Verteidigung am größten, weil noch kein Gericht gebunden ist.

    Grundlage jeder belastbaren Strategie ist die vollständige Ermittlungsakte. Erst daraus ergibt sich, welche Beweismittel tragen, wo Widersprüche liegen und welche Beweisanträge oder Stellungnahmen sinnvoll sind.

    Strafbefehl und Einspruch

    Ein Strafbefehl wirkt nach Ablauf von zwei Wochen wie ein rechtskräftiges Urteil – mit Eintragung im Bundeszentralregister und allen Folgen für Beruf und Aufenthaltsstatus. Die Einspruchsfrist ist kurz und nicht verlängerbar.

    Der Einspruch nach § 410 StPO kann vollständig oder beschränkt eingelegt werden, etwa nur gegen die Tagessatzhöhe. Oft lässt sich im Zwischenverfahren eine Einstellung oder eine deutlich mildere Sanktion erreichen.

    Untersuchungshaft und Haftprüfung

    U-Haft setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus – Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112 ff. StPO). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt die Dauer streng.

    Verteidigung heißt hier: sofortige Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde und die Erarbeitung tragfähiger Alternativen zur Haft, etwa Meldeauflagen oder Sicherheitsleistung nach § 116 StPO.

    Vorwürfe aus Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikten

    Körperverletzung, Diebstahl und Betrug gehören zu den häufigsten Anklagepunkten. Entscheidend sind hier Aussagekonstellationen, Zeugenqualität, Verletzungsdokumentation und der Nachweis des subjektiven Tatbestands.

    In vielen Fällen sind Einstellung gegen Auflage, Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Verurteilung ohne Eintrag in das Führungszeugnis realistische Ziele – wenn früh und strukturiert verteidigt wird.

    Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnis

    Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung (§§ 315c, 316, 142 StGB) bedrohen regelmäßig nicht nur mit Strafe, sondern auch mit Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB.

    Messwerte, Atemalkohol- und Blutproben sowie die Rückrechnung sind angreifbar. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte die Verteidigung frühzeitig auf die Fahrerlaubnis ausrichten.

    Hauptverhandlung, Rechtsmittel und Revision

    In der Hauptverhandlung entscheiden Beweisanträge, Zeugenbefragung und die Verwertbarkeit von Beweisen. Verfahrensfehler müssen dokumentiert werden, um sie später mit Rechtsmitteln angreifen zu können.

    Gegen Urteile stehen Berufung und Revision offen – jeweils mit einer Frist von einer Woche ab Verkündung. Wir prüfen nüchtern, ob ein Rechtsmittel Erfolgsaussichten hat oder das Ergebnis verschlechtern kann.

    Häufige Fragen

    Fragen zur Strafverteidigung in München

    Weiterführende Fragen

    Diese Fragen stellen Mandanten als Nächstes.

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    Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich, persönlich und unverbindlich.

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