Wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, ist frühes und überlegtes Handeln entscheidend. Anwaltskanzlei CP begleitet Mandanten in München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf mit persönlicher Betreuung, diskreter Kommunikation und einer klaren Verteidigungsstrategie.
Im Strafrecht kommt es nicht nur auf juristisches Wissen an, sondern auch auf Ruhe, Präzision und den richtigen Zeitpunkt. Wer früh Klarheit gewinnt, vermeidet unnötige Fehler und schafft die Grundlage für eine strukturierte Verteidigung.
Warum frühes Handeln im Strafrecht entscheidend ist
Im Strafrecht entscheiden die ersten Tage über den Ausgang eines Verfahrens. Ob Vorladung durch die Polizei München, ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder eine Hausdurchsuchung – wer früh einen erfahrenen Strafverteidiger einschaltet, schützt seine Rechte am wirksamsten.
Rechtsanwalt Christos Perperidis analysiert jeden Fall individuell. Das Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder das bestmögliche Ergebnis. Akteneinsicht, strategische Verteidigung und absolute Diskretion sind dabei die Grundlage.
Schweigen Sie bei jeder polizeilichen Befragung. Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger vor jedem Termin.
Akteneinsicht als Grundlage
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte ist keine wirksame Verteidigung möglich. Wir beantragen sofort Einsicht.
Maßgeschneiderte Strategie
Jede Verteidigung wird individuell auf Ihren Fall, die Beweislage und die Verfahrenssituation zugeschnitten.
Verteidigung in jeder Phase
Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision – durchgängige Vertretung ohne Brüche.
Mandate & Delikte
In diesen Fällen verteidigen wir Sie
Anwaltskanzlei CP verteidigt Mandanten in München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf bei einer Vielzahl strafrechtlicher Vorwürfe – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Vorladung als Beschuldigter
Polizeiliche Vorladung in München oder Nürnberg erhalten? Keine Aussage ohne Ihren Strafverteidiger.
Ermittlungsverfahren
Wenn die Staatsanwaltschaft München oder Nürnberg ermittelt: Frühzeitige Akteneinsicht und strategische Verteidigung.
Hausdurchsuchung & Beschlagnahme
Bei Durchsuchungen zählt sofortige anwaltliche Präsenz. Wir prüfen den Beschluss und sichern Ihre Rechte.
Körperverletzung
Differenzierte Verteidigung bei Vorwürfen der einfachen und gefährlichen Körperverletzung – mit klarer Strategie.
Betrug, Untreue, Diebstahl
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe erfordern präzise Analyse der Beweislage und erfahrene Verteidigung.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist bereits eine Verurteilung. Innerhalb von zwei Wochen muss Einspruch eingelegt werden.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Nötigung – Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis und Abwendung strafrechtlicher Folgen.
Jugendstrafrecht
Besondere Verfahrensregeln für Jugendliche und Heranwachsende erfordern spezialisierte Verteidigung.
Schildern Sie Ihre Situation – persönlich in München oder Nürnberg, telefonisch oder per Videocall. Alles bleibt vertraulich.
02
Akteneinsicht beantragen
Wir fordern die vollständige Ermittlungsakte an und analysieren Beweismittel, Zeugenaussagen und die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden.
03
Strategie festlegen
Auf Basis der Aktenlage entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – offensiv oder defensiv, je nach Situation.
04
Konsequent vertreten
Von der Stellungnahme im Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision – durchgehende persönliche Vertretung.
Standorte
Strafverteidigung in München, Nürnberg, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf
Strafverteidiger München
Als Strafverteidiger in München vertritt Rechtsanwalt Christos Perperidis Mandanten vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I und II sowie dem Oberlandesgericht München. Die Kanzlei liegt zentral in Schwabing – persönliche Termine sind kurzfristig möglich.
Am Kanzleistandort Nürnberg vertreten wir Mandanten vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und Gerichten in ganz Mittelfranken. Regionale Kenntnis der Gerichtslandschaft stärkt Ihre Verteidigung vor Ort.
Strafverfahren folgen einem festen prozessualen Ablauf. Wer weiß, an welcher Stelle er steht und welche Rechte die Strafprozessordnung einräumt, kann früh Einfluss nehmen. Nachstehend die Konstellationen, in denen Mandanten uns am häufigsten kontaktieren – jeweils mit vertiefenden Ratgeber-Beiträgen.
Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft
Die Vorladung ist meist das erste sichtbare Zeichen eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Als Beschuldigter müssen Sie nach § 163a StPO weder erscheinen noch aussagen – anders als Zeugen, die einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nachkommen müssen.
Wir melden uns als Verteidiger, beantragen Akteneinsicht nach § 147 StPO und entscheiden erst nach Aktenkenntnis, ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist. Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum korrigieren.
Durchsuchungen beim Beschuldigten (§ 102 StPO) und bei Dritten (§ 103 StPO) setzen grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus (§ 105 StPO). Nur bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft selbst anordnen – ein häufiger Angriffspunkt der Verteidigung.
Wichtig ist das Verhalten vor Ort: keine Aussagen, Widerspruch gegen die Sicherstellung erklären, ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände nach § 107 StPO verlangen und sofort anwaltliche Hilfe hinzuziehen.
Im Ermittlungsverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung – etwa nach §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO. Genau hier ist der Einfluss der Verteidigung am größten, weil noch kein Gericht gebunden ist.
Grundlage jeder belastbaren Strategie ist die vollständige Ermittlungsakte. Erst daraus ergibt sich, welche Beweismittel tragen, wo Widersprüche liegen und welche Beweisanträge oder Stellungnahmen sinnvoll sind.
Ein Strafbefehl wirkt nach Ablauf von zwei Wochen wie ein rechtskräftiges Urteil – mit Eintragung im Bundeszentralregister und allen Folgen für Beruf und Aufenthaltsstatus. Die Einspruchsfrist ist kurz und nicht verlängerbar.
Der Einspruch nach § 410 StPO kann vollständig oder beschränkt eingelegt werden, etwa nur gegen die Tagessatzhöhe. Oft lässt sich im Zwischenverfahren eine Einstellung oder eine deutlich mildere Sanktion erreichen.
U-Haft setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus – Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112 ff. StPO). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt die Dauer streng.
Verteidigung heißt hier: sofortige Akteneinsicht, Haftprüfung, Haftbeschwerde und die Erarbeitung tragfähiger Alternativen zur Haft, etwa Meldeauflagen oder Sicherheitsleistung nach § 116 StPO.
Vorwürfe aus Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikten
Körperverletzung, Diebstahl und Betrug gehören zu den häufigsten Anklagepunkten. Entscheidend sind hier Aussagekonstellationen, Zeugenqualität, Verletzungsdokumentation und der Nachweis des subjektiven Tatbestands.
In vielen Fällen sind Einstellung gegen Auflage, Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Verurteilung ohne Eintrag in das Führungszeugnis realistische Ziele – wenn früh und strukturiert verteidigt wird.
Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung (§§ 315c, 316, 142 StGB) bedrohen regelmäßig nicht nur mit Strafe, sondern auch mit Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB.
Messwerte, Atemalkohol- und Blutproben sowie die Rückrechnung sind angreifbar. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte die Verteidigung frühzeitig auf die Fahrerlaubnis ausrichten.
In der Hauptverhandlung entscheiden Beweisanträge, Zeugenbefragung und die Verwertbarkeit von Beweisen. Verfahrensfehler müssen dokumentiert werden, um sie später mit Rechtsmitteln angreifen zu können.
Gegen Urteile stehen Berufung und Revision offen – jeweils mit einer Frist von einer Woche ab Verkündung. Wir prüfen nüchtern, ob ein Rechtsmittel Erfolgsaussichten hat oder das Ergebnis verschlechtern kann.