Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Was ein Ermittlungsverfahren bedeutet
Im Ermittlungsverfahren prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob sich ein Tatverdacht erhärten lässt oder nicht. Beschuldigte haben dabei das Recht auf rechtliches Gehör und die Möglichkeit, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Beschuldigte erhalten vor nachteiligen Entscheidungen Gelegenheit, sich zu äußern – und es steht ihnen frei, von diesem Recht Gebrauch zu machen oder zu schweigen.
§ 163a StPO regelt, dass der Beschuldigte spätestens vor Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen ist, es sei denn, das Verfahren wird eingestellt. Für die Vernehmung gelten die Belehrungspflichten aus § 136 StPO.
Woran Betroffene ein Ermittlungsverfahren oft erkennen
- eine Vorladung,
- eine Anhörung,
- eine polizeiliche Kontaktaufnahme,
- Durchsuchungsmaßnahmen,
- Mitteilungen über einen konkreten Tatvorwurf.
Welche Rechte Beschuldigte haben
Recht zu schweigen
Niemand muss sich selbst belasten. Die Aussagefreiheit ist ein zentrales Verteidigungsrecht.
Recht auf Verteidigung
Beschuldigte dürfen sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen.
Recht auf ordnungsgemäße Belehrung
Bei der Vernehmung muss über die Rechte belehrt werden, insbesondere über Aussagefreiheit und Verteidigerkonsultation.
Welche Fehler jetzt vermieden werden sollten
- Die Sache unterschätzen – „Das klärt sich schon von allein“ ist selten eine gute Strategie.
- Ohne Überblick zur Sache reden – ohne Kenntnis des Verfahrensstands kann jede Äußerung unnötig riskant sein.
- Dritte einbeziehen – Gespräche mit Freunden, Kollegen oder Beteiligten können später Probleme schaffen.
- Schriftlich spontan Stellung nehmen – unüberlegte schriftliche Erklärungen lassen sich nicht zurückholen.
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Was jetzt sinnvoll ist
Ruhe bewahren
Nicht jede Ermittlung endet mit einer Anklage. Aber jede Ermittlung sollte ernst genommen werden.
Unterlagen ordnen
Vorladung, Schreiben, E-Mails und sonstige Dokumente sichern.
Verteidigungsstrategie früh prüfen
Gerade im Ermittlungsverfahren ist der Zeitpunkt entscheidend. Frühzeitige Einordnung hilft, Risiken zu reduzieren und den nächsten Schritt kontrolliert zu planen.
Wie es weitergehen kann
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen. Die Ermittlungsakte wird nach Abschluss der Maßnahmen an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die dann entscheidet, ob etwa Anklage erhoben wird.
