Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Was unter Körperverletzung fällt
Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Formen: einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Die Einordnung bestimmt den Strafrahmen und die möglichen Konsequenzen erheblich.
Gefährliche Körperverletzung liegt bereits vor, wenn die Tat mit einem Werkzeug, einer Waffe, gemeinschaftlich, mittels eines hinterlistigen Überfalls oder einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde. Die Schwelle ist niedriger, als viele annehmen.
Welche rechtlichen Folgen möglich sind
Einfache Körperverletzung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gefährliche Körperverletzung: mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Dazu kommen mögliche Nebenfolgen: Bewährungsauflagen, Schmerzensgeld, Eintrag im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen.
Warum der Einzelfall entscheidend ist
Nicht jeder Vorwurf führt zu einer Verurteilung. Notwehr, Zweifel an der Kausalität, widersprüchliche Zeugenaussagen, Provokation oder Einwilligung können die Beweislage verändern. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft jeden möglichen Verteidigungsansatz und ordnet den Vorwurf realistisch ein.
Wann Verteidigung wichtig wird
Bei einem Vorwurf der Körperverletzung sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Die Aktenlage, Zeugenaussagen und die Einordnung der Tat bestimmen das weitere Vorgehen. In vielen Fällen kann eine Verfahrenseinstellung oder eine deutliche Reduzierung der Konsequenzen erreicht werden.
Vorwurf der Körperverletzung? Rechtsanwalt Perperidis analysiert Ihren Fall und entwickelt Ihre Verteidigung.
