Strafrecht
Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren: Vorladung, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht.
Strafrecht München
Anwaltskanzlei CP berät und vertritt Mandanten in München mit Schwerpunkt Strafrecht und Familienrecht, ergänzt um Arbeits- sowie Miet- und Immobilienrecht. Über 20 Jahre Praxis, persönliche Mandatsführung, Kanzlei in München-Schwabing.
München ist einer der aktivsten Justizstandorte Deutschlands. Verfahren werden zügig geführt, Fristen sind kurz, und in vielen Fällen entscheidet der erste Schritt über den weiteren Verlauf. Wer eine polizeiliche Vorladung erhält, eine Kündigung im Briefkasten findet oder eine Trennung regeln muss, sollte deshalb nicht abwarten.
Drei Beispiele mit harten Fristen: Gegen einen Strafbefehl ist der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 410 StPO). Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen erhoben werden (§ 4 KSchG). Und im Scheidungsverfahren setzt § 1565 BGB grundsätzlich das Trennungsjahr voraus – der Beginn dieser Frist sollte dokumentiert sein.
Die Kanzlei arbeitet in allen Mandaten nach dem gleichen Muster: Sachverhalt klären, Akten- oder Vertragslage prüfen, Risiken benennen, Handlungsoptionen abwägen. Keine Erfolgsversprechen, sondern eine belastbare Einschätzung auf Basis der aktuellen Rechtsprechung von BGH, OLG München und BAG.
Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren: Vorladung, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht.
Strafrecht MünchenTrennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Schutz bei häuslicher Gewalt. Strukturiert und ohne unnötige Eskalation.
Familienrecht MünchenKündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Zeugnisfragen. Fristen sind hier entscheidend: drei Wochen für die Kündigungsschutzklage.
Arbeitsrecht MünchenMieterhöhung, Eigenbedarfskündigung, Betriebskosten und Mängel. In München mit besonderer Relevanz durch den angespannten Wohnungsmarkt.
Miet- & Immobilienrecht MünchenZuständig für Strafverfahren erster Instanz, Familiensachen und mietrechtliche Streitigkeiten.
Schwere Strafverfahren, Berufungen sowie zivilrechtliche Verfahren ab höheren Streitwerten.
Revisionen, Beschwerden und familienrechtliche Berufungsverfahren.
Kündigungsschutzklagen, Abfindungs- und Zeugnisstreitigkeiten.
Langjährige Verfahrenserfahrung im Strafrecht sowie im Familien-, Arbeits- und Mietrecht.
In dringenden Fällen – Festnahme, Durchsuchung, laufende Fristen – kurzfristige Erreichbarkeit.
Kanzlei in der Ainmillerstraße 34 Rgb., zentral und gut erreichbar.
Argumentation auf Basis aktueller Rechtsprechung von BGH, OLG München und BAG.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich, persönlich und unverbindlich.
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