Strafrecht Ratgeber.Orientierung in belastenden Situationen
Strafrechtliche Vorwürfe kommen oft unerwartet und erzeugen Unsicherheit. In unserem Ratgeber erklären wir häufige Situationen verständlich und geben eine erste Orientierung – von der Vorladung bis zum Ermittlungsverfahren.
Individuelle Beratung im Strafrecht?
Erstgespräch anfragenDiese Fragen stellen Mandanten als Nächstes.
Muss ich bei einer Vorladung sofort aussagen?
Nein. Als Beschuldigter steht es Ihnen frei, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Darüber müssen Sie belehrt werden.
Vorladung durch die Polizei: Was jetzt wichtig istMuss ich bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter aussagen?
Nein. Ihnen steht es frei, sich zu äußern oder zu schweigen. Darüber müssen Sie belehrt werden.
Muss ich bei einer Vorladung aussagen?Bedeutet ein Ermittlungsverfahren automatisch eine Anklage?
Nein. Es bedeutet zunächst, dass ein Verdacht geprüft wird. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen.
Ermittlungsverfahren: Was Betroffene jetzt wissen solltenDarf die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss in meine Wohnung?
Nur bei Gefahr im Verzug (§ 105 StPO). Diese Ausnahme ist eng auszulegen und muss mit Tatsachen dokumentiert sein. Fehlt eine tragfähige Begründung, ist die Durchsuchung rechtswidrig und angreifbar.
Hausdurchsuchung: Wie Sie sich richtig verhaltenWann liegt eine gefährliche Körperverletzung vor?
Wenn die Tat mit einem Werkzeug, einer Waffe, in einer Gruppe, mittels eines hinterlistigen Überfalls oder einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird.
Körperverletzung: Welche rechtlichen Folgen drohen?Welche Strafe droht bei Betrug?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei besonders schwerem Betrug bis zu zehn Jahren.
Betrugsvorwurf: Was jetzt wichtig istThemen im Detail
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