Familienrecht Ratgeber· 7 Min.·25. Januar 2026

    Umgangsrecht des Vaters. So setzen Sie den Kontakt zum Kind durch

    Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

    Umgangsrecht ist Elternrecht und Kinderrecht (§ 1684 BGB)

    Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Umgekehrt sind die Eltern zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat oder ob die Eltern verheiratet waren.

    Wie viel Umgang steht dem Vater zu?

    Es gibt keine starre gesetzliche Regelung. In der Praxis hat sich ein 14-tägiger Wochenendumgang (Freitag bis Sonntag) zuzüglich anteiliger Ferien etabliert. Bei kleineren Kindern wird der Umgang oft schrittweise erweitert. Beim Wechselmodell teilen sich beide Eltern die Betreuung etwa hälftig.

    Umgangsverweigerung: Was tun?

    • Dokumentieren Sie jede verweigerte oder abgesagte Umgangszeit schriftlich.
    • Suchen Sie zuerst das Jugendamt zur Beratung und Vermittlung auf.
    • Wenn keine Einigung gelingt: Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht.
    • Bei wiederholter Verweigerung trotz gerichtlicher Regelung: Ordnungsgeld nach § 89 FamFG.
    • In schweren Fällen: Antrag auf Bestellung eines Umgangspflegers.

    Wann kann der Umgang eingeschränkt werden?

    Nur wenn das Kindeswohl es erfordert. Mögliche Gründe: Gewalt, Suchterkrankung, sexueller Missbrauchsverdacht, schwere psychische Erkrankung. Eine einfache Ablehnung durch das Kind genügt nicht. Das Gericht prüft die Hintergründe.

    Begleiteter Umgang als Übergangslösung

    Bei Konflikten oder nach längerer Kontaktunterbrechung kann der Umgang zunächst begleitet stattfinden. In den Räumen eines Trägers, in Anwesenheit einer neutralen Fachkraft.

    Wird Ihnen der Umgang mit Ihrem Kind verweigert? Rechtsanwalt Perperidis setzt Ihr Umgangsrecht konsequent durch.

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