
Häusliche Gewalt.
Schneller Schutz. Klares Vorgehen.
Bei häuslicher Gewalt zählt jede Stunde. Anwaltskanzlei CP beantragt Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, sichert die Wohnung und vertritt Sie im familiengerichtlichen wie im strafrechtlichen Verfahren.
Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz – schnell und rechtlich klar
Häusliche Gewalt ist kein privater Konflikt. Sie ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Freiheit – und das Recht stellt klare Schutzinstrumente bereit: das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und – ergänzend – das Strafrecht.
Über zivilrechtliche Schutzanordnungen kann das Familiengericht Kontakt-, Annäherungs- und Betretungsverbote aussprechen und die Wohnung der gefährdeten Person zur alleinigen Nutzung zuweisen – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Wir handeln schnell und diskret: Schutzanordnung, polizeiliche Begleitung, Strafanzeige, Sorge- und Umgangsrecht – alle Fäden laufen in einer Hand zusammen. Auch betroffene Männer und gleichgeschlechtliche Partner beraten wir vorurteilsfrei.
Schutzanordnung nach GewSchG
Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Betretungsverbot – einstweilig häufig binnen Tagen erreichbar.
Wohnungszuweisung
Alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung, auch wenn die Wohnung dem Täter gehört oder allein auf ihn vermietet ist.
Polizeiliche Wegweisung sichern
Bei polizeilicher Wegweisung Anschluss durch gerichtliche Schutzanordnung – damit der Schutz nach 10 bis 14 Tagen nicht endet.
Strafrechtlicher Schutz
Strafanzeige und Begleitung als Nebenklagevertretung in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung.
Was im Akutfall geschehen sollte
Bei akuter Gefahr immer zuerst 110. Im Anschluss folgen rechtliche Sicherungsschritte.
Sicherheit herstellen
Bei akuter Bedrohung 110 wählen. Verlassen Sie die Wohnung, wenn möglich – Frauenhaus, Vertraute oder Hotel. Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren.
Beweise sichern
Fotos von Verletzungen, ärztliche Atteste, Screenshots von Nachrichten, Zeugen festhalten. Diese Dokumentation ist für jede Schutzanordnung zentral.
Anwalt einschalten
Wir bewerten die Lage, beraten zu allen rechtlichen Optionen und bereiten die Schutzanordnung sowie gegebenenfalls die Strafanzeige vor.
Schutzanordnung beantragen
Einstweilige Anordnung beim Familiengericht – Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Betretungsverbot, gegebenenfalls Wohnungszuweisung.
Strafanzeige & Nebenklage
Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Strafverfahren vertreten wir Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger.
Sorgerecht & Umgang
Häusliche Gewalt hat erhebliche Bedeutung für Sorge- und Umgangsrecht. Wir sichern auch hier Ihre Position und die der Kinder.
Sie sind betroffen? Wir handeln schnell, diskret und konsequent.
Warum anwaltliche Begleitung bei häuslicher Gewalt entscheidend ist
Schutz beginnt mit klaren rechtlichen Schritten. Wer ohne anwaltliche Begleitung agiert, riskiert, dass Schutzanordnungen aus formalen Gründen scheitern oder Beweise nicht rechtzeitig gesichert werden.
Schnelle Antragstellung
Eilanträge nach GewSchG müssen vollständig und schlüssig begründet sein. Wir bereiten den Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen vor – häufig binnen Stunden.
Beweise rechtssicher dokumentieren
Was als Beweis dient und wie es vorgelegt werden muss, entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Wir strukturieren die Beweislage von Anfang an.
Mehrgleisig vorgehen
Gewaltschutz, Strafanzeige, Sorgerecht und Unterhalt greifen häufig ineinander. Wir denken alle Bereiche zusammen – statt sie nacheinander zu reparieren.
Diskretion & Vertraulichkeit
Anwaltliche Schweigepflicht ist in dieser Situation ein zentraler Schutzfaktor. Wir behandeln Ihre Angelegenheit absolut vertraulich.
Wie Anwaltskanzlei CP bei häuslicher Gewalt unterstützt
Wir bündeln zivilrechtlichen Gewaltschutz und strafrechtliche Begleitung in einer Hand – schnell, diskret und mit dem klaren Ziel, Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder herzustellen.
Sofortige Erstberatung
Schnelle telefonische Einschätzung der Lage und Beratung zu unmittelbaren Schutzmaßnahmen – auch außerhalb regulärer Sprechzeiten.
Eilantrag nach GewSchG
Vorbereitung und Einreichung des einstweiligen Antrags beim Familiengericht – Kontakt-, Annäherungs- und Betretungsverbot.
Wohnungszuweisung
Antrag auf alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung – auch wenn die Wohnung formal dem Täter zuzurechnen ist.
Strafanzeige & Nebenklage
Strafanzeige wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder Stalking. Begleitung als Nebenklagevertretung im Strafverfahren.
Schutz im Sorgerecht
Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder einzelner Teilbereiche, Beschränkung oder Begleitung des Umgangs zum Schutz der Kinder.
Vernetzung mit Hilfsstellen
Auf Wunsch Vermittlung zu Frauenhäusern, Männerschutzeinrichtungen, Beratungsstellen und Opferhilfeorganisationen.
Antworten auf häufige Fragen
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