Anwaltskanzlei CP – anwaltlicher Schutz bei häuslicher Gewalt nach Gewaltschutzgesetz
    Häusliche Gewalt

    Häusliche Gewalt. Schneller Schutz. Klares Vorgehen.

    Bei häuslicher Gewalt zählt jede Stunde. Anwaltskanzlei CP beantragt Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, sichert die Wohnung und vertritt Sie im familiengerichtlichen wie im strafrechtlichen Verfahren.

    Schnelle Schutzanordnung
    Diskret und vertraulich
    München · Nürnberg
    Gewaltschutzgesetz

    Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz – schnell und rechtlich klar

    Häusliche Gewalt ist kein privater Konflikt. Sie ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Freiheit – und das Recht stellt klare Schutzinstrumente bereit: das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und – ergänzend – das Strafrecht.

    Über zivilrechtliche Schutzanordnungen kann das Familiengericht Kontakt-, Annäherungs- und Betretungsverbote aussprechen und die Wohnung der gefährdeten Person zur alleinigen Nutzung zuweisen – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

    Wir handeln schnell und diskret: Schutzanordnung, polizeiliche Begleitung, Strafanzeige, Sorge- und Umgangsrecht – alle Fäden laufen in einer Hand zusammen. Auch betroffene Männer und gleichgeschlechtliche Partner beraten wir vorurteilsfrei.

    Schutzanordnung nach GewSchG

    Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Betretungsverbot – einstweilig häufig binnen Tagen erreichbar.

    Wohnungszuweisung

    Alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung, auch wenn die Wohnung dem Täter gehört oder allein auf ihn vermietet ist.

    Polizeiliche Wegweisung sichern

    Bei polizeilicher Wegweisung Anschluss durch gerichtliche Schutzanordnung – damit der Schutz nach 10 bis 14 Tagen nicht endet.

    Strafrechtlicher Schutz

    Strafanzeige und Begleitung als Nebenklagevertretung in Strafverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung.

    Sofortmaßnahmen

    Was im Akutfall geschehen sollte

    Bei akuter Gefahr immer zuerst 110. Im Anschluss folgen rechtliche Sicherungsschritte.

    01

    Sicherheit herstellen

    Bei akuter Bedrohung 110 wählen. Verlassen Sie die Wohnung, wenn möglich – Frauenhaus, Vertraute oder Hotel. Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren.

    02

    Beweise sichern

    Fotos von Verletzungen, ärztliche Atteste, Screenshots von Nachrichten, Zeugen festhalten. Diese Dokumentation ist für jede Schutzanordnung zentral.

    03

    Anwalt einschalten

    Wir bewerten die Lage, beraten zu allen rechtlichen Optionen und bereiten die Schutzanordnung sowie gegebenenfalls die Strafanzeige vor.

    04

    Schutzanordnung beantragen

    Einstweilige Anordnung beim Familiengericht – Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Betretungsverbot, gegebenenfalls Wohnungszuweisung.

    05

    Strafanzeige & Nebenklage

    Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Strafverfahren vertreten wir Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger.

    06

    Sorgerecht & Umgang

    Häusliche Gewalt hat erhebliche Bedeutung für Sorge- und Umgangsrecht. Wir sichern auch hier Ihre Position und die der Kinder.

    Sie sind betroffen? Wir handeln schnell, diskret und konsequent.

    Warum ein Anwalt

    Warum anwaltliche Begleitung bei häuslicher Gewalt entscheidend ist

    Schutz beginnt mit klaren rechtlichen Schritten. Wer ohne anwaltliche Begleitung agiert, riskiert, dass Schutzanordnungen aus formalen Gründen scheitern oder Beweise nicht rechtzeitig gesichert werden.

    Schnelle Antragstellung

    Eilanträge nach GewSchG müssen vollständig und schlüssig begründet sein. Wir bereiten den Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen vor – häufig binnen Stunden.

    Beweise rechtssicher dokumentieren

    Was als Beweis dient und wie es vorgelegt werden muss, entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Wir strukturieren die Beweislage von Anfang an.

    Mehrgleisig vorgehen

    Gewaltschutz, Strafanzeige, Sorgerecht und Unterhalt greifen häufig ineinander. Wir denken alle Bereiche zusammen – statt sie nacheinander zu reparieren.

    Diskretion & Vertraulichkeit

    Anwaltliche Schweigepflicht ist in dieser Situation ein zentraler Schutzfaktor. Wir behandeln Ihre Angelegenheit absolut vertraulich.

    Unsere Unterstützung

    Wie Anwaltskanzlei CP bei häuslicher Gewalt unterstützt

    Wir bündeln zivilrechtlichen Gewaltschutz und strafrechtliche Begleitung in einer Hand – schnell, diskret und mit dem klaren Ziel, Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder herzustellen.

    Sofortige Erstberatung

    Schnelle telefonische Einschätzung der Lage und Beratung zu unmittelbaren Schutzmaßnahmen – auch außerhalb regulärer Sprechzeiten.

    Eilantrag nach GewSchG

    Vorbereitung und Einreichung des einstweiligen Antrags beim Familiengericht – Kontakt-, Annäherungs- und Betretungsverbot.

    Wohnungszuweisung

    Antrag auf alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung – auch wenn die Wohnung formal dem Täter zuzurechnen ist.

    Strafanzeige & Nebenklage

    Strafanzeige wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder Stalking. Begleitung als Nebenklagevertretung im Strafverfahren.

    Schutz im Sorgerecht

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder einzelner Teilbereiche, Beschränkung oder Begleitung des Umgangs zum Schutz der Kinder.

    Vernetzung mit Hilfsstellen

    Auf Wunsch Vermittlung zu Frauenhäusern, Männerschutzeinrichtungen, Beratungsstellen und Opferhilfeorganisationen.

    Häufige Fragen

    Antworten auf häufige Fragen

    Ihre Frage ist nicht dabei?

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    Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich, persönlich und unverbindlich.

    info@anwaltskanzleicp.de