Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Warum Mietrückstand ernst zu nehmen ist
Mietrückstände gehören zu den häufigsten Gründen für eine Kündigung des Mietverhältnisses. Das Gesetz gibt dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur fristlosen Kündigung – und zwar bereits bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten.
Viele Betroffene unterschätzen die Geschwindigkeit, mit der aus einem Zahlungsrückstand eine existenzielle Situation werden kann. Deshalb ist es wichtig, die Lage frühzeitig zu klären und nicht abzuwarten.
Welche Folgen Mietrückstand haben kann
- Fristlose Kündigung bei Rückstand von zwei Monatsmieten oder mehr
- Ordentliche Kündigung bei geringerem, aber anhaltendem Rückstand
- Räumungsklage und gerichtliche Durchsetzung des Auszugs
- Schufa-Eintrag und langfristige Auswirkungen auf die Bonität
- Zusätzliche Kosten durch Verzugszinsen und Anwalts-/Gerichtskosten
Die Schonfristzahlung als Chance
Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gibt das Gesetz Mietern eine wichtige Chance: die sogenannte Schonfristzahlung. Wenn der gesamte Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig nachgezahlt wird, wird die fristlose Kündigung unwirksam.
Diese Möglichkeit besteht allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Auch kann der Vermieter zusätzlich ordentlich gekündigt haben, was durch die Schonfristzahlung nicht berührt wird.
Was Betroffene jetzt tun sollten
1. Überblick verschaffen
Stellen Sie fest, wie hoch der Rückstand ist und welche Zahlungen noch ausstehen. Sichern Sie alle Kontoauszüge und Zahlungsbelege.
2. Gespräch mit dem Vermieter suchen
In vielen Fällen lässt sich eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, die eine Eskalation verhindert. Halten Sie Vereinbarungen immer schriftlich fest.
3. Soziale Hilfen prüfen
Wohngeld, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen können helfen, den Rückstand auszugleichen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Mietrückstand? Rechtsanwalt Perperidis berät Sie vertraulich zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten Schritten.
Wann anwaltliche Hilfe wichtig ist
Anwaltliche Unterstützung ist besonders wichtig, wenn bereits eine Kündigung vorliegt, wenn eine Räumungsklage droht, wenn Sie unsicher sind, ob eine Schonfristzahlung möglich ist, oder wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln möchten.
