Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Warum schnelles Handeln entscheidend ist
Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie formell oder inhaltlich fehlerhaft war. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Deshalb ist es wichtig, eine Kündigung sofort nach Erhalt anwaltlich prüfen zu lassen. Auch wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie klagen möchten – die Fristwahrung verschafft Ihnen Verhandlungsspielraum.
Welche Unterlagen wichtig sind
- Das Kündigungsschreiben mit Umschlag (Zustelldatum!).
- Ihren Arbeitsvertrag mit allen Änderungen und Ergänzungen.
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate.
- Eventuell vorangegangene Abmahnungen.
- Relevante E-Mails oder Schriftwechsel zum Kündigungsgrund.
Welche Fehler vermieden werden sollten
- Einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vorschnell unterschreiben.
- Die Drei-Wochen-Frist verstreichen lassen.
- Sich gegenüber dem Arbeitgeber zu den Kündigungsgründen äußern, ohne Beratung.
- Auf eine mündliche Zusage zur Abfindung vertrauen.
Kündigung erhalten? Rechtsanwalt Perperidis prüft Ihre Kündigung und berät Sie zu Ihren Optionen – schnell und vertraulich.
Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Eine anwaltliche Prüfung ist in fast jedem Fall sinnvoll – nicht nur bei offensichtlich fragwürdigen Kündigungen. Viele Kündigungen sind formell fehlerhaft: fehlende Betriebsratsanhörung, mangelhafte Sozialauswahl, unzureichende Kündigungsbegründung oder nicht eingehaltene Fristen.
Auch wenn Sie keine Weiterbeschäftigung anstreben, eröffnet eine Kündigungsschutzklage oft den Weg zu einer angemessenen Abfindung. Ihr Anwalt schätzt Ihre Verhandlungsposition realistisch ein.
