Arbeitsrecht Ratgeber· 6 Min.·8. März 2025

    Aufhebungsvertrag: Prüfen statt vorschnell unterschreiben

    Die folgenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

    Was ein Aufhebungsvertrag bedeutet

    Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung und ohne Kündigungsschutzklage. Klingt unkompliziert, kann aber weitreichende Konsequenzen haben, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

    Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge häufig, um das Arbeitsverhältnis schnell und rechtssicher zu beenden – manchmal unter Zeitdruck. Genau hier liegt das Risiko für Arbeitnehmer.

    Welche Risiken bestehen können

    • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen.
    • Verlust des Kündigungsschutzes – Sie geben Ihre Rechte auf.
    • Unwiderruflichkeit nach Unterschrift – ein Rücktritt ist kaum möglich.
    • Zu niedrige Abfindung, die Ihren Ansprüchen nicht entspricht.
    • Fehlende Regelungen zu Zeugnis, Freistellung, Resturlaub oder Bonus.

    Warum eine Prüfung sinnvoll ist

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine endgültige Entscheidung. Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Deshalb sollten Sie den Vertrag vor der Unterschrift von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen. Oft lässt sich nachverhandeln – bei der Abfindungshöhe, der Freistellungsregelung, der Zeugnisformulierung oder der Vermeidung einer Sperrzeit.

    Aufhebungsvertrag erhalten? Lassen Sie ihn von Rechtsanwalt Perperidis prüfen, bevor Sie unterschreiben.

    Welche Punkte besonders wichtig sind

    • Beendigungsdatum und Freistellungsregelung.
    • Höhe der Abfindung und Fälligkeit.
    • Formulierung des Arbeitszeugnisses.
    • Umgang mit Resturlaub und Überstunden.
    • Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheitsklauseln.
    • Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sperrzeit.

    Häufige Fragen

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